Die StVO kennt neben dem Verkehrszeichen „Fahrverbot“ spezielle Fahrverbote aufgrund gesetzlicher Regelung. Dazu zählen das Wochenendfahrverbot und das Nachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge. Daneben wird jedes Jahr ein Fahrverbotskalender durch Verordnung des BMVIT festgelegt, der die genannten Fahrverbote zeitlich ausdehnt.