Verwendet der Arbeitnehmer anlässlich einer Dienstreise sein eigenes Fahrzeug, so sind Vergütungen bis zur Höhe des amtlichen Kilometergeldes bei entsprechendem Nachweis (Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbuch) abgabenfrei. Erhält der Arbeitnehmer höhere Kilometergeldersätze ausbezahlt, so stellt der übersteigende Teil abgabenpflichtigen Arbeitslohn dar. Maximal kann abgabenfreies Kilometergeld für 30.000 km pro Kalenderjahr ausbezahlt werden. Gewährt der Arbeitgeber ein geringeres Kilometergeld, können Ersätze bis € 12.600,–/Kalenderjahr abgabenfrei gewährt werden.