Mit dem AbgÄG 2020 wurde das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG), das mit 1. 7. 2020 in Kraft tritt, im nationalen Recht verankert. Es sieht eine zwingende Offenlegungspflicht potenziell aggressiver grenzüberschreitender Steuerplanungsmodelle vor, deren wesentliche Absicht die Verringerung der Steuerbelastung ist oder die ein anderes definiertes Merkmal (sog „Hallmarks“) erfüllen. Da bei einer Nichtbeachtung der Vorschriften Sanktionen drohen, ist Steuerpflichtigen und Beratern (Intermediären) dringend zu empfehlen, meldepflichtige Transaktionen zu identifizieren und zeitgerecht zu melden.