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Erbteilung

ErbrechtVerlassenschaftsverfahrenDeixler-HübnerApril 2023

Durch ein Erbteilungsübereinkommen wird die Rechtsgemeinschaft der Erben aufgehoben, die ansonsten auch nach einer Einantwortung bestehen bliebe.

Einleitung

Die Erben bilden hinsichtlich einer Verlassenschaft eine Rechtsgemeinschaft. Diese bezieht sich vor der Einantwortung auf das Erbrecht.11Vgl dazu auch die Notwendigkeit der Abgabe einer Erbantrittserklärung. Nach der Einantwortung bezieht sie sich auf die Sachen und Rechte, die aus der Verlassenschaft erworben werden (vgl § 550 ABGB); dh, es entsteht dadurch Miteigentum im Verhältnis der Erbquoten.22Vgl dazu auch Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II14 653 f.

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