Die Entrichtung von Abgaben bezeichnet deren Begleichung gegenüber dem Finanzamt. Hierfür stehen unterschiedliche Varianten zu Verfügung, wie etwa eine Überweisung oder Überrechnung von einem anderen Abgabenkonto. Die Aufzählung der Entrichtungsformen ist jedoch abschließend im Gesetz geregelt. Folgen der Entrichtung von Abgaben sind unter anderem das Erlöschen des Abgabenanspruchs sowie die Erfüllung bestehender abgabenrechtlicher Pflichten. Im Rahmen der Respirofrist wird eine verspätete Überweisung der Abgabenschuld toleriert, sofern die Verspätung nur bis zu drei Tage beträgt.