Im Wirtschaftsleben kommt es vor, dass Dienstnehmer im Rahmen oder aus Anlass eines Dienstverhältnisses auch von dritter Seite ein Entgelt bekommen. Dieses ist in der Sozialversicherung grundsätzlich beitragspflichtig und in den meisten Fällen auch lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig.