Das VersVG ist nicht das modernste Gesetz. Die Bestimmungen in Bezug auf die Kommunikation zwischen Versicherung und Versicherungsnehmerin wirken nicht mehr ganz zeitgemäß. Es ist heutzutage in sämtlichen Bereichen völlig üblich, elektronisch zu kommunizieren. Im VersVG ist dies jedoch noch immer die Ausnahme und § 5a VersVG enthält sehr detaillierte Bestimmungen dazu, inwiefern die elektronische Kommunikation zulässig ist.