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Elektronische Fußfessel

StrafrechtStrafvollzugLanzingerMärz 2024

Unter dem landläufigen Begriff der „elektronischen Fußfessel“ wird nach den §§ 156b ff StVG der „Strafvollzug durch elektronisch überwachten Hausarrest“ verstanden. Hierbei handelt es sich um eine besondere – und eher noch junge – Form des Strafvollzugs, welche es dem Straftäter erlaubt, seine Haftstrafe im privaten Umfeld zu verbüßen. Auch bei der Untersuchungshaft ist ein Vollzug mittels Hausarrest denkbar und gesetzlich in § 173a StVO vorgesehen.

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