Die CIM („Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern") regeln die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Schiene zwischen zwei Mitgliedsstaaten. Die CIM stellen den Anhang B des „Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF), StF: BGBl. Nr. 225/1985, dar. Die Anwendung der CIM auf rein innerösterreichische Eisenbahnbeförderungen ergibt sich durch § 23 EisbBFG.