vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eisenbahnfrachtrecht - CIM

UnternehmensrechtTransportrechtMotter/BretschneiderNovember 2024

Die CIM („Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern") regeln die entgeltliche Beförderung von Gütern auf der Schiene zwischen zwei Mitgliedsstaaten. Die CIM stellen den Anhang B des „Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF), StF: BGBl. Nr. 225/1985, dar. Die Anwendung der CIM auf rein innerösterreichische Eisenbahnbeförderungen ergibt sich durch § 23 EisbBFG. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte