Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die gem § 2 Abs 3 EStG der ESt unterliegen, zählen zu den außerbetrieblichen Einkunftsarten und zu den Nebeneinkunftsarten.
Zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen gem § 28 EStG insb:
Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen;