Die Einkommensteuer besteuert unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit das Einkommen (§ 2 Abs 2 EStG) natürlicher Personen. Steuerbare Tatbestände bilden die sieben Einkunftsarten (§§ 21 ff EStG 1988). Hier erfahren Sie mehr über die Systematik und darüber, welche Grundprinzipien hinter dieser Besteuerung liegen.