Aufgrund des VfGH-Erkenntnisses G 258-259/2017 können in Österreich seit 1.1.2019 auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen und gleich- wie auch verschiedengeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft begründen.
Voraussetzungen
Zuständig für die Begründung der Eingetragenen Partnerschaft sind seit 1. 4. 2017 nicht mehr die Bezirksverwaltungsbehörden, sondern wie bei Ehen die Standesämter.1