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Eigentümerpartnerschaft

Miet- und WohnrechtWohnungseigentumRichterJänner 2023

Unter der Eigentümerpartnerschaft iSd § 2 Abs 10 WEG ist die Rechtsgemeinschaft zweier natürlicher Personen zu verstehen, welche gemeinsam Wohnungseigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts sind. Der jeweilige Eigentumspartner muss Eigentümer des jeweils halben Mindestanteils sein, dies unabhängig von der Verteilung der Belastungen bzw Aufwendungen im Innenverhältnis. Beide Eigentümer nehmen gemeinsam an der Mitwirkung zur Entscheidungsfindung teil und können nur gemeinsam über das Wohnungseigentum und dessen Nutzung verfügen.

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