Mit Eingehen der Ehe übernehmen die Ehegatten verschiedene Pflichten. Hiezu zählt unter anderem die Pflicht des gemeinsamen Wohnens. Da keine Legaldefinition für den Begriff der Ehewohnung vorhanden ist, muss anhand verschiedener Faktoren ermittelt werden, in welchen Fällen eine Wohnstätte als Ehewohnung zu definieren ist. Als solche nimmt diese ua eine besondere Stellung während der aufrechten Ehe, im nachehelichen Aufteilungsverfahren oder im Verlassenschaftsverfahren ein.