Das Briefing erklärt, was die Dublin III-VO ist, und gibt einen Überblick über ihre in der Praxis wichtigsten Bestimmungen, die Zuständigkeitskriterien. Das sind Regelungen dazu, unter welchen Voraussetzungen welcher Staat im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) plus der Schweiz für ein konkretes Asylverfahren zuständig ist.

