Das Bestehen einer aufrechten Ehe begründet im österreichischen Sachrecht das Ehehindernis der Doppelehe (§ 8 EheG). Praktisch am häufigsten tritt das Problem der „Doppelehe“ in internationalen Fällen auf, wenn eine im Ausland erfolgte Scheidung im Inland nicht anerkannt wird oder ein Ehegatte nach seinem Heimatrecht mehrere Ehen schließen kann. In bestimmten Fällen kann eine Doppelehe gültig sein (§ 45 EheG).