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Dienstleistungsfreiheit – Dienstleistungsbegriff und Schutzbereich

EuroparechtFreier DienstleistungsverkehrLöwMärz 2026

Die Dienstleistungsfreiheit schützt die grenzüberschreitende Mobilität in Form der Erbringung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat. Eine Dienstleistung ist nach Art 57 Abs 1 AEUV eine Leistung, die idR gegen Entgelt erbracht wird, soweit sie nicht in den Anwendungsbereich einer der anderen Grundfreiheiten fällt. 

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