Welchem Staat sind grenzüberschreitende Lizenzzahlungen zuzurechnen? Die Verteilungsnorm sorgt für eine Zuteilung der national bestehenden Besteuerungsrechte, sofern die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt und der Ansässigkeitsstaat/Quellenstaat bestimmt sind. Es wird erörtert, was der Begriff Lizenzgebühren abkommensrechtlich umfasst, und aufgezeigt, welchem Vertragsstaat das Besteuerungsrecht zukommt, sowie weiters die steuerliche Behandlung mit Österreich als Quellenstaat bzw Ansässigkeitsstaat beschrieben. Letztlich werden die wichtigsten Besonderheiten der österreichischen DBA dargestellt.