Welchem Staat sind grenzüberschreitend erzielte Aufsichtsratvergütungen zuzurechnen? Die Verteilungsnormen sorgen für eine Zuteilung der national bestehenden Besteuerungsrechte, sofern die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt und der Ansässigkeits- und der Quellenstaat bestimmt sind. Der Anwendungsbereich des Art 16 OECD-MA sowie die grundsätzliche Aufteilung des Besteuerungsrechts sollen dargestellt werden. Der Fokus liegt dabei auf der österreichischen Abkommenspraxis und Auslegung dieser Regelungen. Insb soll der Anwendungsbereich des Artikels abgegrenzt werden.