Ziel des MinBestG ist es, - in Umsetzung einer EU-Richtlinie und von OECD-Vorgaben - eine globale Mindestkörperschaftsteuer von 15 % bei Konzernen mit konsolidierten Umsätzen von mehr als EUR 750 Millionen jährlich sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird zunächst der Effektivsteuersatz sämtlicher in einem Staat ansässiger Konzerngesellschaften ermittelt und mit dem Mindeststeuersatz von 15 % verglichen. Liegt der Effektivsteuersatz unter dem Mindeststeuersatz, wird eine Ergänzungssteuer erhoben, die für das Erreichen der Mindestbesteuerung erforderlich ist.