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COVID-19 - 3. Lockdown-Umsatzersatz (abgelaufen)

Coronavirus ÜbersichtCoronavirus - SteuerrechtBleyerMai 2022

Umsatzersatz iHv 50 %; Antrag war bis 20. 1. 2021 möglich

War ein Unternehmen direkt von einer behördlichen Schließung gemäß der Verordnung des Gesundheitsministeriums betroffen, konnte es einen Umsatzersatz geltend machen.

1. Begünstigte Unternehmen

Ein Lockdown-Umsatzersatz durfte nur zu Gunsten von Unternehmen gewährt werden, bei denen im Betrachtungszeitraum und zum Zeitpunkt der Antragstellung ua nachstehende Voraussetzungen erfüllt waren:

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