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COVID-19 - 2. Lockdown-Umsatzersatz (abgelaufen)

Coronavirus ÜbersichtCoronavirus - SteuerrechtBleyerMai 2022

Erweiterter Umsatzersatz auch für Handel und körpernahe Dienstleistungen; Antrag war bis 15. 12. 2020 möglich.

1. Begünstigte Unternehmen

Ein Lockdown-Umsatzersatz durfte nur zu Gunsten von Unternehmen gewährt werden, bei denen im Betrachtungszeitraum und zum Zeitpunkt der Antragstellung ua nachstehende Voraussetzungen erfüllt waren:

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