Der Obmann beruft die Sitzung durch rechtzeitige Verständigung aller Vorstandsmitglieder von Ort und Zeit der Sitzung unter Anschluss einer Tagesordnung ein. Spätestens mit dieser Verständigung ist den Vorstandsmitgliedern das Protokoll der letzten Vorstandssitzung zuzustellen. Auch die Rechnungsprüfer sind von Ort und Zeit einer Vorstandssitzung zu verständigen.