Checkliste: Selbstanzeige

FinanzstrafrechtMaterielles StrafrechtArbeitshilfenLang/GrünsteidlNovember 2024

Checkliste: Selbstanzeige

Es wurde ein Finanzvergehen begangen.

Vollständige Darlegung der Verfehlung (Hergang). Darlegung der Verantwortlichkeitskette (Verantwortlichkeit).

Wurde durch das Finanzvergehen eine Abgabenverkürzung oder sonstiger Einnahmenausfall verursacht?

Wenn ja:
Offenlegung der für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände

→  Verjährte Ansprüche: dennoch darlegen

Überprüfung des Nichtvorliegens eines Sperrgrundes.

Wenn Sperrgrund gegeben: keine strafbefreiende Selbstanzeige möglich (lediglich Milderungsgrund)!

Sperrgründe:

  • Wurde der Anzeiger auf frischer Tat betreten?
  • Wurden bereits Verfolgungshandlungen gegen den Anzeiger, andere an der Tat Beteiligte oder gegen den Hehler gesetzt?
  • Wurde die Tat zum Zeitpunkt der Erstattung bereits ganz oder teilweise entdeckt und ist dies dem Anzeiger bekannt? Oder: Steht die Entdeckung der Verletzung (Zollvergehen) unmittelbar bevor und ist dies dem Anzeiger bekannt?
  • Wurde ein Finanzvergehen vorsätzlich begangen und die Selbstanzeige nicht vor Beginn der Amtshandlung erstattet?
  • Wurde bereits einmal für denselben Abgabenanspruch Selbstanzeige erstattet? Ausnahme: Vorauszahlungen.

Nennung aller Personen, für welche die Selbstanzeige Wirkung entfalten soll.


 

Wurde durch das Finanzvergehen eine Abgabenverkürzung oder sonstiger Einnahmenausfall verursacht?

Wenn ja:
tatsächliche und schuldbefreiende Entrichtung der Beträge in ausreichender Höhe und innerhalb der Frist.

  • Tatsächlich & schuldbefreiend:

keine Löschung oder Nachsicht, keine Entlassung aus der Gesamtschuld

  • Höhe:

inkl Abgabenerhöhung, wenn zutreffend

  • Frist:

Grundsätzlich binnen einem Monat:

  • Bei Selbstberechnungsabgaben: ein Monat ab Selbstanzeige
  • Bei sonstigen Abgaben: ein Monat ab Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheids

Bei Bewilligung einer Zahlungserleichterung:

Bis zum Ende der Zahlungserleichterung, maximal zwei Jahre gerechnet ab den Zeitpunkten wie bei der Ein-Monats-Frist

Wurde der Anzeiger auf frischer Tat betreten?

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