Folgende Merkmale sprechen für einen freien Dienstvertrag:
Es wird eine Dienstleistung geschuldet (und kein Werk);
die Arbeitsleistung erfolgt nicht in persönlicher Abhängigkeit;
Folgende Merkmale sprechen für einen freien Dienstvertrag:
Es wird eine Dienstleistung geschuldet (und kein Werk);
die Arbeitsleistung erfolgt nicht in persönlicher Abhängigkeit;
