Meldepflichten gegenüber der Lehrlingsstelle: | |
Wann? | Was? |
Binnen drei Wochen nach Antritt der Lehre | Lehrvertragsanmeldung bei Aufnahme eines Lehrlings: Der Lehrvertrag ist möglichst rasch, jedenfalls binnen drei Wochen nach Antritt der Lehre (nicht erst nach Beendigung der Probezeit) zur Protokollierung bei der Lehrlingsstelle anzumelden. Der Lehrling ist davon zu informieren. |
Innerhalb von vier Wochen nach EIntritt des Eriegnisses
| Informationspflichten bei Eintritt folgender Ereignisse während des Lehrverhältnisses:
Ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen vier Wochen nach dem Abschluss ist die Teilnahme an einem internationalen Ausbildungsprogramm gem § 27c Abs 1 oder 2 BAG anzuzeigen. |

