Buchungsfehler können durch technische Fehler im gesamten komplexen Buchungssystem aus Netzwerken, Computern, Systemen, Eingabegräten etc auftreten; Fehler beim Buchungsvorgang können durch Flüchtigkeits- oder Übermittlungsfehler entstehen; für beides sieht nun neu § 17 PRG Haftungstatbestände vor, nach denen die involvierten Unternehmer dem Reisenden gegenüber dafür geradezustehen haben, wenn sie nicht auf den Reisenden selbst oder außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände zurückzuführen sind.