Das Binnenschifffahrtsfrachtrecht ist in Österreich insb durch das BinnSchiffG, das UGB (insb §§ 425 bis 427, 430 bis 436, 439, 440 bis 443, 445 bis 451 UGB) sowie dem „Übereinkommen zur Vereinheitlichung einzelner Regeln über den Zusammenstoß von Binnenschiffen“ geregelt.