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Bewertungsvereinfachungsverfahren

EinkommensteuerEinkünfteermittlungBieber/TratlehnerSeptember 2023

Der § 209 UGB sieht gewisse Bewertungsvereinfachungsverfahren vor und somit eine Abweichung des Grundsatzes der Einzelbewertung.

Zu den Vereinfachungen zählen: 

– Festwertverfahren für Vermögensgegenstände (Sachanlagevermögen oder Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)

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