Die Bewertungsregeln des Betriebsvermögens sind im § 6 EStG festgelegt. Sie betreffen ua das abnutzbare Anlagevermögen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten, Entnahmen/Einlagen, ... aber auch den Werdegang dieser Vermögensgegenstände bei zB (un)entgeltlichen Betriebserwerben, Verlagerung dieser ins Ausland bzw Inland sowie bei weiteren Vorgängen.