Ein Betrieb gewerblicher Art ist jedes einzelne, selbstständige Steuersubjekt bei einer Körperschaft öffentlichen Rechts, das der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Ziel und Zweck der Besteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer (einzelnen) Betriebe gewerblicher Art ist primär die Gleichstellung der Privatwirtschaftsverwaltung des öffentlichen Sektors mit den privaten Wirtschaftsunternehmen zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität.