Beim Bestreitungsverbot handelt es sich um die grundsätzlich gültige letztwillig verfügte Anordnung des Verstorbenen an den Erben oder Legatar, die Verfügung nicht anzufechten. Die Anordnung steht unter der Androhung des Entzugs einer Begünstigung. Sie wird auch kassatorische Klausel oder Strafklausel genannt.