Die Bescheidbeschwerde stellt das zentrale Rechtsmittel im öffentlichen Recht dar.
Im Folgenden wird erläutert, wann und wie eine Bescheidbeschwerde gegen eine Erledigung der Abgabenbehörde eingebracht werden kann.
Einleitung
Das grundsätzliche Rechtsschutzverfahren gegen Abgabenbescheide findet auch in der aktuellen, seit 1. 1. 2014 geltenden Rechtslage, gegenüber der bis 31. 12. 2013 geltenden Rechtslage vor der Reform, im Wesentlichen unverändert weiter seine Anwendung. Aufgrund der reformbedingten Änderung in der Terminologie startet der 7. Abschnitt der BAO – (weiterhin) in Form des § 243 BAO – jedoch nicht mehr mit der „Berufung“, sondern mit der „Bescheidbeschwerde“.