Im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben haben Behörden gegenüber den Rechtsunterworfenen Entscheidungen zu fällen, die diese in ihrer Rechtssphäre betreffen. Das zur Erledigung der Angelegenheit zur Verfügung stehende Rechtsinstrument ist der Bescheid.
Im Rahmen ihrer Vollzugsaufgaben haben Behörden gegenüber den Rechtsunterworfenen Entscheidungen zu fällen, die diese in ihrer Rechtssphäre betreffen. Das zur Erledigung der Angelegenheit zur Verfügung stehende Rechtsinstrument ist der Bescheid.