Niemand soll einen Nutzen aus einer Vermögensverschiebung ziehen, die ohne Rechtsgrund erfolgte. Ist dies dennoch geschehen, kann die ungerechtfertigte Vermögensverschiebung mithilfe der Bereicherungsansprüche rückgängig gemacht werden. Je nachdem ob diese Vermögensverschiebung durch eine Leistung erfolgt ist oder nicht, werden Bereicherungsansprüche in zwei Grundtypen unterteilt: In die „Leistungskondiktionen“ und in die „Bereicherung auf sonstige Weise“. Beide Arten zielen primär auf die Herausgabe der Sache und bloß subsidiär auf Wertersatz ab.