Beispiele zur Anrechnung der Karenzzeiten für Geburten vor dem 1.8.20191
Beispiel 1 – Alt-Karenz vor 2019
Die Arbeitnehmerin hat für ihr erstes Kind im Dienstverhältnis von Juni 2015 bis Oktober 2016 einen Karenzurlaub gemäß MSchG konsumiert. Beginn der Karenz noch VOR dem 1. 1. 2019, daher Altregelung. Anrechnung von zehn Monaten gemäß § 15f Abs 1 MSchG für
Bemessung der Kündigungsfrist
