Beispiel 1
Frau E. ist im Jahr 1964 geboren und hat mit 61 Jahren Anspruch auf Alterspension. Als Mutter mehrerer Kinder entschied sie sich dazu, vorerst zuhause zu bleiben. Erst mit der Einschulung des jüngsten Kindes nahm sie ihre Berufstätigkeit wieder auf, die sie auch bis heute ausübt. Um ihre Pensionshöhe zu steigern, möchte sie den Pensionsbonus ausschöpfen. Sie wird ihren Pensionsantrag erst drei Jahre nach Erreichen ihres gesetzlichen Pensionsalters (zum 64. Lebensjahr) stellen.

