Beispiel 1: Berechnung des Entgelts/Wiedereingliederungsgeldes
Arbeitnehmer X hat vor der Wiedereingliederungsteilzeit ein Bruttoentgelt von € 2.000,– für 40 Wochenstunden bezogen. Nach Berücksichtigung der Sonderzahlungen in Form eines Zuschlages von 17 % beläuft sich die Bemessungsgrundlage auf € 2.340,–. Das erhöhte Krankengeld beträgt somit € 1.404,– (= 60 %). Arbeitnehmer X hat mit seinem Arbeitgeber im Rahmen der Wiedereingliederungsteilzeit eine Arbeitszeitreduktion von 50 % (= 20 Stunden Teilzeit) vereinbart. Für 20 Wochenstunden Wiedereingliederungsteilzeit erhält er somit von seinem Arbeitgeber € 1.000,– (= 50 % von € 2.000,–). Aus den Mitteln der Krankenversicherung erhält er entsprechend einer vereinbarten Arbeitszeitreduktion (50 %) Wiedereingliederungsgeld in der Höhe von € 702,– (= 50 % von € 1.404,–), was wiederum einem täglichen Wiedereingliederungsgeld von € 23,40 (Division durch 30) entspricht.

