ZivilverfahrensrechtStreitiges VerfahrenArbeitshilfenNeumayrAugust 2025
Der Kläger K begehrt nach einem Unfall den Ersatz seines Schadens iHv € 15.000,–. Auf der Basis einer Verschuldensteilung im Verhältnis 2:1 zu seinen Gunsten werden K € 10.000,– zugesprochen. Der Beklagte obsiegt zu 1/3, also mit € 5.000,–.