Beispiel 1:
Der Betriebsrat wird am Dienstag über eine bevorstehende Kündigung informiert. Die Frist beginnt am Dienstag zu laufen und endet in der darauffolgenden Woche am Dienstag um 24.00 Uhr.
Variante a: Der Betriebsrat hat bis zuletzt keine Stellungnahme abgegeben. Die Kündigung kann dann am Mittwoch in der folgenden Woche ausgesprochen werden.
