Beispiele aus der Rechtsprechung

SachenrechtDienstbarkeitArbeitshilfenKlauseggerNovember 2025

Fälle aus der Praxis

Eine von Liegenschaftsnachbarn vertraglich übernommene Verpflichtung zur wechselseitigen „Erteilung einer Bauabstandsnachsicht“ stellt sich inhaltlich als eine der Baubehörde zu vermittelnde Zustimmung zur bescheidmäßigen Erteilung einer Abstandsnachsicht dar. Die Abgabe einer Zustimmungserklärung im Bauverfahren stellt aber ein aktives Tun dar, welches nicht Hauptleistungspflicht einer Dienstbarkeit sein kann.11Vgl RIS-Justiz RS0122142.

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