In der Arbeitshilfe finden Sie mehrere Beispiele zur Anteilsvereinigung nach der Rechtslage ab 1. 1. 2016. Die Beispiele 1a und 1b (für Kapitalgesellschaften) bzw Beispiel 2 (für Personengesellschaften) stellen die grundsätzlichen Anwendungsfälle dar. Die Beispiele 3a, 4a, 4b und 5 beschäftigen sich mit Hauptanwendungsfällen innerhalb der Steuergruppe. Schlussendlich illustrieren die Beispiele 8+9 (für Anteilsübertragungen) bzw 10+11 (für Treuhandschaften) die Auswirkungen der komplexen Übergangsregelung.

