Beispiel: Berechnung der Präventionszeit von Präventivfachkräften
Ein Betrieb der chemischen Industrie beschäftigt in einer Arbeitsstätte 325 Arbeitnehmer. Davon sind 125 Mitarbeiter Bürokräfte (Gefahrenklasse I), 22 davon teilzeitbeschäftigt im Ausmaß von 50 % der gesetzlichen Normalarbeitszeit (20 Stunden). Die übrigen 200 Mitarbeiter sind Arbeiter (Gefahrenklasse II), wobei 50 unter die Regelung für Nachtarbeit (Gefahrenklasse III) fallen.

