Sachverhalt
Ein Bauarbeiter fährt von seiner Wohnung zur 35 km entfernten Baustelle. Er benutzt aus Bequemlichkeit seinen Pkw, obwohl für diese Strecke die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels objektiv zumutbar wäre.
Er beantragt das kleine Pendlerpauschale (€ 58,– monatlich) und erhält vom Arbeitgeber einen Fahrtkostenersatz in Höhe von:
a) € 30,–
b) € 60,–
Ist der Fahrtkostenersatz lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig?

