Zu einer Mehrfachversicherung in der Pensionsversicherung kommt es, wenn man in einem Kalenderjahr mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten gleichzeitig oder hintereinander ausübt und deshalb pflichtversichert ist. In der Krankenversicherung ist zusätzlich auch eine Pflichtversicherung aufgrund eines Pensions- oder Ruhegenussbezuges zu berücksichtigen. Dies entspricht dem Grundsatz, dass jede Erwerbstätigkeit zu einer Pflichtversicherung führt, und somit auch dem Solidaritätsgedanken der österreichischen Sozialversicherung.