Ziel des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) ist eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer auf Baustellen durch Koordinationspflichten für Bauherren und Projektleiter, wenn auf Baustellen nach- oder nebeneinander Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen im Einsatz sind. Dies betrifft insb die Pflicht zur Bestellung von Koordinatoren, der Vorankündigung von Baustellen beim zuständigen Arbeitsinspektorat sowie der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlagen für spätere Arbeiten.