Den Sicherheitsbehörden obliegt die Sicherheitsverwaltung, womit in Angelegenheiten der Sicherheitsverwaltung ihre sachliche Zuständigkeit begründet wird. Das Sicherheitspolizeigesetz überträgt den Sicherheitsbehörden Aufgaben und Befugnisse. Nebengesetze können zusätzliche Aufgaben für Sicherheitsbehörden vorsehen. Zu den Aufgaben der Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der allgemeinen Sicherheitspolizei zählen die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der besondere Überwachungsdienst.