Die Höchstgrenzen der Arbeitszeit beziehen sich auf die Gesamtarbeitszeit, also auf die Normalarbeitszeit plus Mehr- und Überstunden. Die tägliche Höchstgrenze beträgt 12 Stunden, die wöchentliche Höchstgrenze 60 Stunden, die durchschnittliche wöchentliche Höchstgrenze 48 Stunden. Die tägliche und die wöchentliche Gesamtarbeitszeitgrenze dürfen auch bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit nicht überschritten werden. Dennoch bestehen im Rahmen einiger besonderer Arbeitszeitformen bzw besonderer Situationen abweichende höhere tägliche bzw wöchentliche Grenzen.