Folgende Punkte sind zu beachten:
Meldepflicht gegenüber der Unfallversicherungsanstalt (AUVA) prüfen; wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, ist eine Meldung an die AUVA innerhalb von fünf Tagen zu erstatten.Meldepflicht gegenüber dem Arbeitsinspektorat bei schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen beachten.
