Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen (§ 175 Abs 1 ASVG). Wenn ein Unfall als Arbeitsunfall qualifiziert wird, hat der Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Unfallversicherung einen Rechtsanspruch auf Unfallheilbehandlung in Form von Sachleistungen sowie allfällige Geldleistungen, wie bspw Taggelder oder Versehrtenrenten.